ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
ALPHATRONICS nv • RPR Gent – Abteilung Dendermonde • MwSt. BE 0433.043.632
ARTIKEL 1 – ALLGEMEINES
Mit der Aufgabe einer Bestellung gelten die folgenden Bedingungen als unwiderruflich akzeptiert. Andere vom Verkäufer stammende Bedingungen gelten als nicht existent. Wird auf Wunsch des Käufers die Rechnung auf den Namen eines Dritten ausgestellt, bleibt der Käufer gesamtschuldnerisch mit dem Dritten gegenüber dem Verkäufer haftbar, auch für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen.
ARTIKEL 2 – LIEFERUNG
Lieferungen erfolgen ab Lager. Für Sonderverpackungen werden Verpackungskosten berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, Waren per Nachnahme zu liefern oder Versandkosten ohne Angabe von Gründen zu berechnen. Alle dadurch entstehenden Inkassokosten trägt der Käufer. Ab dem Moment, in dem die Waren dem Käufer an unserem Firmensitz oder beim Hersteller zur Verfügung gestellt werden, trägt der Käufer alle Risiken in Bezug auf die Waren. Bestellungen werden so schnell wie möglich bearbeitet. Unsere Lieferfristen basieren auf den Angaben unserer eigenen Lieferanten und können ohne vorherige Mitteilung verlängert werden. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, und für Schäden, die durch Lieferverzögerungen entstehen, wird keine Haftung übernommen. Eine Lieferverzögerung kann weder zur Auflösung des Verkaufs noch zu Strafen oder Schadensersatzansprüchen führen, unabhängig von der Ursache der Verzögerung. Wurde ein Schadensersatz vorher schriftlich vereinbart, darf dieser 10% des Gesamtpreises nicht überschreiten. Wir behalten uns das ausdrückliche Eigentumsrecht an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Saldos vor. Der Käufer verpflichtet sich, die von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung in gutem Zustand zu halten. Für Bruchschäden während des Versands übernehmen wir keine Haftung.
Kann eine Bestellung nicht vollständig ausgeführt werden, wird der Rest als Rückstand vermerkt.
Wir behalten uns ferner das Recht vor, die Waren entsprechend der Lieferung zu fakturieren, auch wenn diese nur teilweise erfolgt.
ARTIKEL 3 – BESTELLUNGEN
Übersteigt die Anzahl der gelieferten Artikel die auf dem ursprünglichen Bestellformular angegebene Menge um nicht mehr als 5%, ist der Käufer verpflichtet, diese zu akzeptieren.
Wünscht der Käufer Abrufaufträge, verpflichtet er sich, den gesamten Bestand an Artikeln und Komponenten abzunehmen, der zur Gewährleistung der Losgröße erforderlich ist, falls sich die Serie ändert oder eingestellt wird.
ARTIKEL 4 – PREISE
Angebote und Preislisten dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine verbindliche Verpflichtung dar. Die angegebenen Preise gelten für ab Lager abgeholte Waren, zuzüglich MwSt., und können von uns ohne vorherige Ankündigung angepasst werden.
Die Preise der Bestellungen gelten vorbehaltlich höherer Gewalt, einschließlich außergewöhnlicher Preissteigerungen, die uns von den Lieferanten auferlegt werden. In diesen Fällen werden die Bestellungen zu den Bedingungen der zum Lieferzeitpunkt gültigen Preisliste fakturiert, ungeachtet des bestätigten Preises.
ARTIKEL 5 – STORNIERUNG
Mit der Aufgabe einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde zum Kauf. Bei Stornierung der Bestellung steht es uns frei, entweder den Kauf und die vollständige Bezahlung der Bestellung zu verlangen oder eine Entschädigung in Höhe von 30% des Auftragswertes zu fordern, ohne dass der Verkäufer einen Schaden nachweisen muss. Wir behalten uns das Recht vor, vor oder während der Ausführung der Bestellung Sicherheiten vom Käufer zu verlangen. Verweigert der Käufer diese Sicherheiten, sind wir berechtigt, die Lieferung auszusetzen oder ganz oder teilweise zu stornieren.
ARTIKEL 6 – GARANTIE & REKLAMATIONEN
Alle Reklamationen müssen uns innerhalb von drei Tagen nach dem Lieferdatum schriftlich, begründet und per Einschreiben mitgeteilt werden, andernfalls verfallen sie. Dies gilt in jedem Fall vor der Nutzung oder dem Weiterverkauf der betreffenden Waren. Entspricht die Ware nicht den Vereinbarungen, muss dies bei der Lieferung angezeigt werden. Keine Reklamation berechtigt den Käufer zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Änderung der Bedingungen. Reklamationen wegen versteckter Mängel sind nur innerhalb eines Monats nach Erhalt der Waren zulässig.
Im Falle einer Reklamation muss der Käufer die beanstandeten Waren zu unserer Verfügung halten und darf diese ohne unsere vorherige Zustimmung nicht entfernen, reparieren oder weiterverarbeiten. Bei Zuwiderhandlung gilt die Reklamation als hinfällig, und die Waren gelten als akzeptiert. In allen anderen Fällen haften wir nicht für versteckte Mängel der betreffenden Produkte. Für Folgeschäden, die dem Käufer, seinen Mitarbeitern, seinem Unternehmen oder Dritten durch diese Mängel entstehen, haften wir in keinem Fall.
Wird ein Gerät ausgetauscht, gleich aus welchem Grund, haftet der Verkäufer nicht für Kosten oder Schäden, die durch den Ausbau des Altgeräts entstehen. Ebenso wenig haftet der Verkäufer für Schäden an Geräten während ihrer Anwesenheit auf Baustellen oder bei der Beförderung durch einen Techniker. Sollte eines der von uns gelieferten Geräte während der Garantiezeit defekt sein und stellt sich nach Prüfung in unserem Labor heraus, dass die Ursache nicht auf höhere Gewalt (Blitzschlag, Überspannung usw.) oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen ist, werden die Materialien im Rahmen der Garantie ersetzt oder repariert. Die Garantie umfasst jedoch keine Arbeitsstunden oder Transportkosten. Die Garantiefristen unserer Produkte, die zwischen 6 Monaten und einem Jahr liegen, können auf Anfrage mitgeteilt werden.
ARTIKEL 7 – ZAHLUNG
Jede Rechnung, die nicht innerhalb von acht Tagen beanstandet wird, gilt als vom Kunden akzeptiert. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle unsere Rechnungen bar zu bezahlen. Sämtliche Abgaben und Steuern, MwSt. oder Zölle, gegenwärtig oder zukünftig, gehen zu Lasten des Käufers. Unsere Rechnungen sind netto und ohne Skonto an den Hauptsitz unseres Unternehmens zu zahlen.
Zahlungen an unsere Vertreter, Mitarbeiter oder an Personen, die bei den Transportunternehmen beschäftigt sind, gelten erst nach Eingang auf unserem Bankkonto als gültig. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, Vorauszahlung oder Barzahlung bei Lieferung zu verlangen. Wird die Rechnung nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt, so fallen automatisch und ohne Mahnung, zusätzlich zu den fälligen Beträgen, Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat sowie eine pauschale, nicht reduzierbare Entschädigung von 15% des Rechnungsbetrags mit einem Minimum von 40 € pro Rechnung an. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, weitere Lieferungen auszusetzen und den Vertrag als rechtskräftig aufgelöst zu betrachten.
Jede von uns gegebene Garantie erlischt automatisch, sobald eine Zahlung nicht fristgerecht erfolgt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung zum Zeitpunkt der Bestellung darf der Käufer keinen Betrag unter dem Vorwand einer Garantie zurückbehalten.
ARTIKEL 8 – RÜCKSENDUNGEN
Waren werden nur nach Genehmigung der Geschäftsführung zurückgenommen. Alle Waren, ob Rücksendungen oder zur Reparatur, müssen frachtfrei an den Geschäftssitz gesendet werden. Die Rücksendung ist vorher anzumelden. Unfrei oder unzureichend frankierte Sendungen werden ohne Weiteres zurückgewiesen. Rücksendungen müssen von einem Lieferschein begleitet werden, auf dem die Nummer und das Datum unseres Lieferscheins sowie der Rechnung angegeben sind. Wird aufgrund einer Rücksendung eine Gutschrift ausgestellt, wird eine Preisänderung nicht berücksichtigt. Wir behalten uns das Recht vor, 30% des Einkaufswertes für Bearbeitungs- und Verwaltungskosten zu berechnen.
ARTIKEL 9 – HÖHERE GEWALT
Selbst wenn eine verbindliche Lieferfrist mit einer Entschädigungsvereinbarung vereinbart wurde, haben wir im Falle außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Brand oder Zerstörung, teilweiser oder vollständiger Stilllegung des Transports, Personalausfall oder generellem Personalmangel, Streiks in unserem Unternehmen, in den Fabriken oder anderswo, Betriebsstörungen oder Produktionsausfällen, Versäumnissen unserer Unterlieferanten usw. (diese Aufzählung ist nicht abschließend) das Recht, entweder die Lieferung auszusetzen, bis diese Umstände beendet sind, vorausgesetzt, die Lieferung erfolgt anschließend innerhalb der vereinbarten Frist, oder den Verkauf zu beenden, ohne dass der Käufer in einem der beiden Fälle Anspruch auf Schadensersatz hat.
ARTIKEL 10 – STREITIGKEITEN
Für alle Streitigkeiten oder Gerichtsverfahren sind ausschließlich die Gerichte von Gent – Abteilung Dendermonde zuständig. Die Ausstellung eines Wechsels zugunsten des Käufers berührt diese Bestimmung nicht.
Eigentumsvorbehalt
Das Risiko für Beschädigung oder Verlust der Waren verbleibt bis zur Lieferung beim Lieferanten.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Waren und/oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Vertrags sind, sowie aller anderen vom Lieferanten an den Käufer gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen aus beliebigen Verträgen:
bleibt das Eigentum an den jeweiligen gelieferten Waren beim Lieferanten;
muss der Käufer die jeweiligen Waren so lagern, dass sie eindeutig als Eigentum des Lieferanten erkennbar sind;
muss der Käufer die jeweiligen Waren gegen die Risiken versichern, gegen die ein sorgfältiger Eigentümer sie versichern würde, und die Police treuhänderisch für den Lieferanten halten;
darf der Käufer diese Waren im normalen Geschäftsgang verwenden und verkaufen, dieses Recht erlischt jedoch sofort, wenn:
der Käufer eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft oder einen Vergleich eingeht, Gegenstand einer freiwilligen Vereinbarung, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Auflösung wird oder seine Schulden nicht begleichen kann oder anderweitig zahlungsunfähig wird; oder
der Lieferant schriftlich mitteilt, dass er dieses Recht widerruft.
Der Käufer muss den Lieferanten unverzüglich schriftlich informieren, wenn er zahlungsunfähig wird.
Erlischt das Recht des Käufers zur Nutzung und zum Verkauf der Waren, muss der Käufer dem Lieferanten die Entfernung der Waren gestatten.
Der Lieferant ist berechtigt, die Räumlichkeiten des Käufers, in denen die Waren gelagert sind, zu betreten:
nach angemessener schriftlicher Mitteilung, um die Waren zu inspizieren;
und nach Beendigung des Nutzungs- und Verkaufsrechts des Käufers, um die Waren zu entfernen, erforderlichenfalls unter Anwendung angemessener Gewalt.